Anwalt für Maklerrecht – Beratung zum Halbteilungsgrundsatz
Rechtssichere Unterstützung bei Maklerprovisionen – Erfahren, klar, wirkungsvoll
Rechtliche Prüfung von Maklerverträgen und Maklerprovisionen beim Immobilienkauf
Beratung zum Halbteilungsgrundsatz (§§ 656c, 656d BGB) und zur Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer
Unterstützung bei Widerrufsmöglichkeiten und rechtlicher Anfechtung von Maklervereinbarungen
Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen bei unzulässigen oder überhöhten Maklerprovisionen
Individuelle Beratung vor und nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrages
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Maklern, Verkäufern und Vertragspartnern
Langjährige Expertise persönlich für Sie da
Sicher zu Ihrem Recht bei Maklerprovisionen.
Seit Einführung des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes nach §§ 656c und 656d BGB gelten für die Verteilung von Maklerprovisionen bei Wohnimmobilien strengere gesetzliche Vorgaben. Käufer von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Grundstücken zur privaten Nutzung müssen die Maklerprovision grundsätzlich nicht mehr allein tragen. Stattdessen ist vorgesehen, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerkosten in der Regel teilen. Rechtsanwalt Lungstras prüft für seine Mandanten, ob diese gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden und ob möglicherweise Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen bestehen.
RA Maximilian Lungstras analysiert jeden Fall individuell und entwickelt eine klare Strategie zur Durchsetzung der Mandanteninteressen.

Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unser Verkehrsrecht und unsere Dienstleistungen.
Muss ich als Käufer die Maklerprovision vollständig bezahlen?

In der Regel nein. Beim Kauf von Wohnimmobilien gilt der Halbteilungsgrundsatz. Käufer und Verkäufer müssen sich die Maklerprovision normalerweise jeweils zur Hälfte teilen.
Was ist der Halbteilungsgrundsatz bei Maklerprovisionen?

Der Halbteilungsgrundsatz (§§ 656c, 656d BGB) verpflichtet Verkäufer und Käufer, die Maklerkosten bei privaten Wohnimmobilien grundsätzlich gleich aufzuteilen. Der Käufer muss nur zahlen, wenn der Verkäufer ebenfalls seinen Anteil übernimmt.
Kann ich eine bereits gezahlte Maklerprovision zurückfordern?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden oder vertragliche Fehler vorliegen, kann eine Provision teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.
Gilt der Halbteilungsgrundsatz für alle Immobilienkäufe?

Nein. Die Regelung gilt vor allem beim Kauf von Wohnimmobilien durch Privatpersonen. Bei gewerblichen Immobilien oder Investitionsobjekten können andere Regelungen gelten.
Wann sollte ich einen Anwalt zur Prüfung der Maklerprovision einschalten?

Idealerweise bereits vor Abschluss des Kaufvertrages. Eine rechtliche Prüfung ist jedoch auch nach notarieller Beurkundung oft noch sinnvoll und kann Rückforderungsansprüche ermöglichen.
Was prüft ein Anwalt im Zusammenhang mit Maklerverträgen?

Ein Anwalt prüft unter anderem die Rechtmäßigkeit der Provision, Vertragsinhalte, Widerrufsrechte sowie mögliche Verstöße gegen gesetzliche Regelungen und setzt gegebenenfalls Ansprüche durch.
Wie sieht eine Zusammenarbeit mit uns aus?
Übersichtlich, verständlich und effizient: So begleiten wir Sie bei Ihrem verkehrsrechtlichen Anliegen.
1
Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Sie schildern Ihre Situation telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Erste Informationen werden aufgenommen und eine grobe rechtliche Einschätzung erfolgt.
2
Prüfung Ihrer Unterlagen
Wir analysieren den Kaufvertrag, Maklervertrag und Zahlungsvereinbarungen. Dabei wird geprüft, ob gesetzliche Vorgaben – insbesondere der Halbteilungsgrundsatz – eingehalten wurden.
3
Entwicklung einer Strategie
Auf Basis der Prüfung werden Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprochen. Dazu gehören beispielsweise Rückforderungsansprüche, Vertragsprüfung oder die rechtliche Klärung gegenüber Maklern oder Verkäufern.
4
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
RA Lungstras übernimmt die Kommunikation mit Maklern oder Vertragspartnern und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Was unsere Klient:innen sagen
Sie und Ihr Anliegen stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit als Rechtsanwälte. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit mit Ihnen.
Thomas Bauch
Klient
Hr. Dr. Lungstras hat uns in unserem Fall vorzüglich beraten und unsere Interessen wirklich toll gegenüber der Gegenseite durchgesetzt. Wir sind froh einen so tollen Rechtsanwalt gefunden zu haben und können die Kanzlei Lungstras & Lungstras bedenkenlos weiterempfehlen. Vielen Dank an dieser Stelle für die tolle Zusammenarbeit.
Maria B.-Mecking
Klientin
Herr Lungstras und sein Team sind sowohl fachlich als auch menschlich unschlagbar gut! Für uns der „Anwalt Erster Wahl“, den wir uneingeschränkt weiterempfehlen können! M. Lungstras unterstützt seine Mandanten auf höchstem professionellen Niveau mit großem Fachwissen und Engagement, stets erfolgsorientiert, sicher, transparent, mit klarer Kommunikation und zeitnaher Umsetzung… dabei stets freundlich, zugewandt, emphatisch und sympathisch! Unser unverschuldeter, aber mühsamer Kampf um Recht und Gerechtigkeit konnte, Dank seiner Kompetenz, erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit abgeschlossen werden. Danke dafür! Maria und Dieter Brüstle-Mecking
Zek Sim
Klient
Ich wurde bereits mehrfach von Herrn Rechtsanwalt Lungstras vertreten und war jedes Mal sehr zufrieden. Er arbeitet äußerst professionell, zuverlässig und setzt sich engagiert für die Interessen seiner Mandanten ein. Besonders schätze ich seine klare Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und die transparente Vorgehensweise. Auch menschlich fühlt man sich bei ihm gut aufgehoben – man hat nicht das Gefühl, „nur ein Fall“ zu sein. Vielen Dank für die stets kompetente Unterstützung!
Bild: RA Maximilian Lungstras
Im Maklerrecht persönlich für Sie da:
Rechtsanwalt Maximilian Lungstras
Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende finanzielle Entscheidung, bei der auch die Maklerprovision eine wichtige Rolle spielt.
Rechtsanwalt Maximilian Lungstras berät Mandanten umfassend bei rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb und prüft insbesondere die Zulässigkeit von Maklerkosten. Seit Einführung des Halbteilungsgrundsatzes gemäß §§ 656c und 656d BGB dürfen Käufer von Wohnimmobilien die Maklerprovision in der Regel nicht mehr allein tragen.
Durch fundierte Fachkenntnisse, stetiges Verfolgen der aktuelle Rechtsprechung – unter anderem des Bundesgerichtshofes – sowie eine individuelle Fallprüfung unterstützten wir Mandanten dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
RA Maximilian Lungstras
Rechtsanwalt / Fachanwalt: Maklerrecht, Verkehrsrecht
Kanzlei Konstanz: RA Maximilian Lungstras
Kontaktdaten - Konstanz: Maximilian Lungstras Hussenstraße 11, 78462 Konstanz Tel.: 07531 30298-75 Fax: 07531 30298-77 E-Mail: info@kanzlei-lungstras.de
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Die telefonischen Sprechzeiten unseres Sekretariats sind:
MONTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
DIENSTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
MITTWOCH 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
DONNERSTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
FREITAG 09:00 - 12:00
Außerhalb der Telefonzeiten bieten wir vereinbarte Besprechungs- und Telefontermine mit den Anwälten der Kanzleien an