Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende finanzielle Entscheidung, bei der auch die Maklerprovision eine wichtige Rolle spielt.
Rechtsanwalt Maximilian Lungstras berät Mandanten umfassend bei rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb und prüft insbesondere die Zulässigkeit von Maklerkosten. Seit Einführung des Halbteilungsgrundsatzes gemäß §§ 656c und 656d BGB dürfen Käufer von Wohnimmobilien die Maklerprovision in der Regel nicht mehr allein tragen.
Durch fundierte Fachkenntnisse, stetiges Verfolgen der aktuelle Rechtsprechung – unter anderem des Bundesgerichtshofes – sowie eine individuelle Fallprüfung unterstützten wir Mandanten dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.