Ihr erfahrener Fachanwalt fĂ¼r Verkehrsrecht & Maklerrecht in Konstanz
RA Maximilian Lungstras: Kompetent. Engagiert. Fundiert.
Ihr Partner fĂ¼r Rechtsfragen des Zivilrechts
Herzlich willkommen auf unserer Webseite. Unser Team vereint juristisches Fachwissen mit langjähriger Beratungspraxis in zentralen Bereichen des Zivilrechts. Persönlicher Einsatz, individuelle Lösungen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mandantinnen und Mandanten stehen bei uns im Mittelpunkt. Sie profitieren von direkter Betreuung, klarer Kommunikation und rechtlicher UnterstĂ¼tzung auf Augenhöhe.
Verkehrsrecht
Maklerrecht
Bild: RA Maximilian Lungstras
Persönlich fĂ¼r Sie da:
Rechtsanwalt Maximilian Lungstras
Rechtsanwalt Maximilian Lungstras berät und vertritt Gemeinden, Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem klaren Fokus auf praxisnahe und lösungsorientierte Rechtsberatung. Als Fachanwalt fĂ¼r Verkehrsrecht & Maklerrecht verfĂ¼gt er Ă¼ber besondere Spezialisierung und umfassende Erfahrung in diesen Bereichen.
Sie profitieren von direkter Betreuung, klarer Kommunikation und rechtlicher UnterstĂ¼tzung auf Augenhöhe.
Wir heiĂŸen Sie herzlich in unserer Kanzlei in Konstanz willkommen.
Was unsere Klienten sagen
Sie und Ihr Anliegen stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit als Rechtsanwälte. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ich habe Herrn Lungstras aufgrund seiner ausschlieĂŸlich positiven Bewertungen ausgewählt und wurde definitiv nicht enttäuscht und kann diese ebenfalls gerne vergeben. Sowohl er selbst als auch seine Angestellte in der Kanzlei war immer sehr freundlich und bei offenen Fragen hilfsbereit. Auf E-Mails wurde schnell reagiert und die Abwicklung des Falls verlief reibungslos. Meine Interessen wurden bestens vertreten und ich wĂ¼rde mich jederzeit wieder an diese Kanzlei wenden. Vielen Dank fĂ¼r die tolle Leistung!
Selina Holzki
Klientin
Ehrlich gesagt, bin ich super froh, dass ich auf Herrn Maximilian Lungstras und seine Kanzlei vermittelt wurde. Von Anfang an fĂ¼hlte ich mich hier richtig gut aufgehoben. Er hat echt ein Händchen dafĂ¼r, auch knifflige rechtliche Dinge so zu erklären, dass man sie auch als Laie versteht. Jede meiner Fragen wurde schnell und verständlich beantwortet und das ganze Drumherum lief einfach reibungslos. Ich hatte immer das GefĂ¼hl, dass meine Anliegen hier ernst genommen werden und man wirklich alles gibt, um das Beste fĂ¼r mich rauszuholen. Und das hat sich auch bewährt: Am Ende stand ein super Ergebnis fĂ¼r mich! Ein dickes Dankeschön an Herrn Maximilian Lungstras bzw. das ganze Team! Wenn jemand einen top Anwalt sucht, der auch menschlich voll okay ist, dann kann ich seine Kanzlei echt nur empfehlen.
Matthias Miller
Klient
Juristisch erstklassig fachkundige, persönlich engagierte und schnelle Abwicklung eines hohen (Fremd)schadens an meinem Fahrzeug als empfohlener Partner-Anwalt der BMW AUER GROUP Stockach mit der gegnerischen Versicherung, mit der Polizei und mir als Mandant. Angenehmer persönlicher Kontakt. Beste Empfehlung.
Matthias Theissen
Klient
Verkehrsrecht
Sicher durchsetzen, was Ihnen zusteht – Verkehrsrecht vom Fachanwalt.
Nach einem Verkehrsunfall können erhebliche finanzielle Belastungen entstehen, etwa durch Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand oder weitere Schadensersatzforderungen.
Eine frĂ¼hzeitige rechtliche PrĂ¼fung ist daher entscheidend, um unberechtigte Forderungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzuwehren und eigene AnsprĂ¼che schnell und effektiv durchzusetzen.
Fachanwalt Maximilian Lungstras verfĂ¼gt Ă¼ber langjährige Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts.
Dazu gehören unter anderem die Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie rechtliche Fragestellungen rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Mandanten profitieren von einer individuellen, lösungsorientierten Beratung und einer strategischen Durchsetzung ihrer Interessen.
Maklerrecht
Sicher durchsetzen, was Ihnen zusteht – Kompetenz bei Maklerkosten und Provisionen.
Seit EinfĂ¼hrung des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes nach §§ 656c und 656d BGB gelten fĂ¼r die Verteilung von Maklerprovisionen bei Wohnimmobilien strengere gesetzliche Vorgaben.
Käufer von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder GrundstĂ¼cken zur privaten Nutzung mĂ¼ssen die Maklerprovision grundsätzlich nicht mehr allein tragen. Stattdessen ist vorgesehen, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerkosten in der Regel teilen. Rechtsanwalt Lungstras prĂ¼ft fĂ¼r seine Mandanten, ob diese gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden und ob möglicherweise AnsprĂ¼che auf RĂ¼ckzahlung bereits gezahlter Provisionen bestehen.
Besonders wichtig ist eine frĂ¼hzeitige rechtliche PrĂ¼fung bereits vor Abschluss des Kaufvertrages. Dennoch bestehen häufig auch nach notarieller Beurkundung noch Möglichkeiten, unzulässige Maklerforderungen anzufechten oder gezahlte Provisionen ganz oder teilweise zurĂ¼ckzufordern. VerstĂ¶ĂŸe gegen den Halbteilungsgrundsatz, fehlende oder fehlerhafte Vertragsgrundlagen oder auch Widerrufsrechte können dazu fĂ¼hren, dass Maklerprovisionen rechtlich unwirksam sind. RA Maximilian Lungstras analysiert jeden Fall individuell und entwickelt eine klare Strategie zur Durchsetzung der Mandanteninteressen.
Was unsere Kanzlei auszeichnet
Bild: RA Maximilian Lungstras
Die telefonischen Sprechzeiten unseres Sekretariats sind:
MONTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
DIENSTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
MITTWOCH 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
DONNERSTAG 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
FREITAG 09:00 - 12:00
AuĂŸerhalb der Telefonzeiten bieten wir vereinbarte Besprechungs- und Telefontermine mit den Anwälten der Kanzleien an.
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